
Die Behandlungskosten richten sich nach der GOÄ und werden üblicherweise von den Privatkassen übernommen, wobei ich keine Gewähr dafür übernehme. Gesetzliche Kassen tragen die Kosten in aller Regel nicht.
Hier können Sie eine günstige Kasse recherchieren!
Eine chronische (sog. konstitutionelle) Behandlung mit umfangreicher Erstanamnese wird, abhängig vom Zeitaufwand, mit 3- bis 3,5fachem Satz nach GOÄ (153 bis 190 Euro) berechnet. Evtl. werden noch weitere Leistungen, die von Privatkassen übernommen werden, hinzukommen, wie z.B. Ziffer 801, 5, 8 oder 34.
Für eine Folgeanamnese berechne ich 70 bis 100€, je nach Dauer.
Kurze telefonische Rückmeldungen ohne Beratung oder Mittelverordnung zur Information über den Behandlungsverlauf sind aus meinem persönlichen wissenschaftlichen Interesse in jedem Fall erwünscht und kostenfrei.
Sie erhalten eine transparente Rechnung, auf Wunsch auch sofort.
Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, sonst wird der volle Betrag auch bei Nichterscheinen abgerechnet.
